Wissenswertes über:

Fahrtenbuch für Dienstwagen/Firmenwagen

Der Firmenwagen bzw. Dienstwagen wird nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf meistens auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden.

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer ist bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung der Privatnutzung für die Lohnsteuer kann mit einem elektronischen Fahrtenbuch erfolgen.

Bei der Umsatzsteuer muss der Unternehmer die Überlassung des Dienstwagen an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe anhand des Fahrtenbuchs versteuern.

Als Wertansatz für Dienstwagen-Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ebenfalls das Fahrtenbuch zur Hand genommen.

Unter www,dienstwagen-fahrtenbuch.de erhalten Sie ein vollautomatisches elektronisches Fahrtenbuch bei dem Sie fast nichts mehr tun müssen. Durch die vereinfachte Administration haben Sie erheblich mehr Zeit für das Wesentliche!

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Weitere Infos : www.triplogpro.com

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